Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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EU-Parlament will rechtlichen Herausforderungen des 3D-Drucks mit neuer Gesetzgebung begegnen

01. August 2018

Das EU-Parlament hat kürzlich einen Entschluss zum 3D-Druck und den damit verbundenen Herausforderungen an das geistige Eigentum und die zivilrechtliche Haftung gefasst und dazu einen Bericht veröffentlicht (2017/2007(INI)). Beachtung verdienen insbesondere die Überlegungen des EU Parlaments zur Verantwortlichkeit von Dienstleistern für Schäden, die durch einen im Verfahren des 3D-Drucks angefertigten Gegenstand verursacht wurden. Damit ist die Produkthaftung für 3D-Druckerzeugnisse angesprochen, für die das EU-Parlament ein eigenes Haftungsregime schaffen will, da die Vielzahl der Beteiligten und Fertigungsverfahren es für Geschädigte häufig schwierig machen, den Verantwortlichen zu ermitteln. Das EU-Parlament hat die EU-Kommission dazu aufgefordert, die Verantwortlichkeiten von Software Entwicklern und -lieferanten, der Hersteller von 3D-Druckern, Materiallieferanten und aller anderen, an der additiven Fertigung Beteiligten genau zu definieren.

Nur kurz gestreift hat das Parlament die Verantwortlichkeit der sogenannten „Vermittler“ etwa für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Hier werden sich nicht nur die Anbieter von 3D-Druck-Plattformen für  Verbraucher, sondern auch die Betreiber von Industrieplattformen für die additive Fertigung früher oder später Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz ausgesetzt sehen, wenn die von Ihnen bereitgestellte technische Infrastruktur für den Austausch schutzrechteverletzender 3D-Modelle oder zur Herstellung von Erzeugnissen genutzt werden, die Marken- oder Patentrechte verletzen.

Nicht unerwähnt gelassen hat das EU-Parlament auch die Nutzung technischer Mittel zum Schutz der Produktion wie etwa der Verschlüsselung von Druckdateien und Kennzeichnungen zur Rückverfolgung von 3D-Druckerzeugnissen, von denen noch zu wenig Gebrauch gemacht wird.

Für Unternehmen in der digitalen Supply Chain wird die additive Fertigung durch die sich damit abzeichnenden neuen Gesetzgebungsinitiativen eher anspruchsvoller und die eigene vertragliche Absicherung noch bedeutsamer. Dazu bedarf es nicht nur gerichtsfester Vereinbarungen darüber, wer welche Rechte an Arbeitsergebnissen erwirbt, sondern auch der Zuordnung der Nutzungsrechte an den Konstruktions- und Produktionsdaten, für die die EU-Kommission bereits die Einführung eines eigenen Datenproduzentenrechts erwogen hat. Und nicht zuletzt sollten Unternehmen die selbst additiv fertigen oder die additive Fertigung auslagern beizeiten daran denken, die Informationssicherheit, zu der auch die Absicherung der Produktionsanlagen gehört, in der gesamten Lieferkette vertraglich zu regeln.

Dr. Andreas Leupold,  Leupold Legal

 

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