Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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Markenrecht & Urheberrecht

Rechtsanwalt Dr. Andreas Leupold bietet national und international operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen fundierte rechtliche Beratung bei der Erstellung und Verhandlung von Markenlizenzverträgen und Markenvorrechtsvereinbarungen, bei der Einräumung und dem Erwerb von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken, bei der Verfolgung von Marken- und Urheberrechtsverletzungen, bei der Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Leistungsschutzrechten und gewerblichen Schutzrechten, der Beschlagnahmung von Produktimitationen und der Vernichtung unberechtigter Bearbeitungen oder Umgestaltungen geschützter Werke, bei der Durchsetzung von Kennzeichenrechten aus deutschen, internationalen und Gemeinschaftsmarken, bei der Bekämpfung der Markenpiraterie und der Löschung bösgläubiger Markenanmeldungen. Bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Anwalts im Falle der Lizenzierung oder  Übertragung gewerblicher Schutzrechte und Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Erstellung und Verwaltung von Lizenzverträgen können oft kostenträchtige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Im Marken- und Urheberrecht hat er als Rechtsanwalt viele Jahre lang namhafte Unternehmen aus der IT-Branche, der Medien & Unterhaltungsbranche, der Luxus- und Konsumgüterindustrie und dem Verlagswesen beraten und einen der weltgrößten Autovermieter bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im zweistelligen Millionenbereich aus der unbefugten Nutzung seiner Kennzeichen vertreten. Da Urheberrechtsverletzungen häufig nicht vor nationalen Grenzen haltmachen, profitieren seine Mandanten bei der Klärung komplexer Rechteketten und dem Schutz sog. „works made for hire“ auch von seinen Kenntnissen im US-amerikanischen Copyright Law, die er im Zuge seines Studiums an der University of Texas School of Law erworben hat.

Wer die unbefugte Aneignung fremden geistigen Eigentums, die Verletzung bekannter Marken oder Produktpiraterie effizient bekämpfen will, muss heute die Bereitschaft mitbringen, selbst aktiv zu werden und diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur wirksamen und nachhaltigen Durchsetzung seiner Rechte erforderlich sind. Technologiediebstahl wird heute auf unterschiedlichsten Wegen und keineswegs nur über das Internet betrieben. Dazu zählen die Verbreitung illegaler Schwarzkopien von populärer Anwendungssoftware (sog. „Warez“) und Computerspielen („Gamez“) durch sog. Release Groups ebenso wie die Zugänglichmachung kompletter CD/DVD-Kopien (sog. „ISOs“) und P2P-File Shares auf Filesharing-Plattformen, der Vertrieb von „Rips“ und „Appz“, sowie urheberrechtsverletzender Kopien aktueller Filme und Videos im Wege des Downloads oder auf DVD´s bzw. Blurays (sog. „Moviez“), die Verbreitung sog. „Nukes“, „FXP“ und „NFO Releases“, „Dumps“, „Scriptz“ und „Fake“-Dateien sowie „Crackz“ (Programmen zur Umgehung von DRM Verfahren), der Handel mit sog. „Keygens“ und  Programmen zur Generierung gefälschter Seriennummern (sog. „Serialz“) sowie der Verkauf sog. „E-Bookz“ und „No-CD s“, deren Kopierschutz aufgehoben wurde. Zugenommen hat aber auch der Handel mit Patches und Portable Tools (Programme oder Spiele, die keine Installation oder Seriennummer benötigen, und meist von USB-Sticks direkt gestartet werden können). Auch die Musikindustrie hat nach wie vor mit unautorisierten Konzertmitschnitten (sog. „Bootlegs“) und der öffentlichen Zugänglichmachung von Raubkopien besonders nachgefragter Musikwerke im Internet und deren Verkauf auf Tonträgern zu kämpfen.

Ähnliche Herausforderungen wie sie das File Sharing für die Musik-, Film- und Computerspielindustrie mit sich gebracht hat, begegnen nun aber auch Unternehmen, die den industriellen 3D-Druck zur Herstellung von Prototypen nutzen oder in der additiven Fertigung von Konsumgütern, Ersatzteilen und anderen Erzeugnissen anwenden.  Gelangt die Druckvorlage in die falschen Hände, können damit Produktnachahmungen hergestellt werden, die äußerlich vom Original nicht zu unterscheiden sind. Mit den vom 3D-Druck aufgeworfenen Rechtsfragen sollten sich deshalb auch solche Unternehmen beschäftigen, die selbst nicht additiv fertigen, aber dennoch Opfer von Produktpiraten werden können, die ihre Markenartikel mittels 3D-Druck nun noch einfacher und an fast jedem Ort unter Umgehung von Grenzkontrollen herstellen können.

Rechteinhaber, die nachhaltig gegen die unbefugte Auswertung ihrer Werke in einer zunehmend digitalisierten Welt vorgehen möchten, können von der praktischen Erfahrung aus den drei Hauptkompetenzfeldern von Dr. Andreas Leupold besonders profitieren. Gerade bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung urheber- und markenrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ist seine jahrelange Erfahrung als Industrieanwalt in der Vertretung weltweit bekannter, international agierender Unternehmen und das dabei erarbeitete rechtliche Praxiswissen ein nicht zu ersetzender Vorteil.

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