Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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3D-Druck

3D-Druck Anwalt Dr. Andreas Leupold 

„Es gibt keinen Grund, warum irgendjemand einen Computer in seinem Haus wollen würde.“ Ken Olson, Präsident, Vorsitzender und Gründer von Digital Equipment Corp., 1977

Wie man heute weiß, haben sich dann doch einige Gründe für den Einsatz von Personal Computern finden lassen und die Ansicht von Ken Olson zählt mittlerweile zu den 10 populärsten IT-Irrtümern. Das Potenzial von 3D-Druckern und des sog. Additive Manufacturing wurde anfangs noch ähnlich gering eingeschätzt, da sich erste Anwendungsbeispiele auf den Druck von einigen Spielfiguren und Staubfängern für das private Heim beschränkten. Seit der Anmeldung des ersten Patents für einen 3D-Drucker durch Chuck Hull im Jahr 1986 hat sich aber viel getan. Multimaterial 3D-Drucker erlauben inzwischen auch die Verarbeitung verschiedener Materialien im selben Werkstück und die Druckverfahren beschränken sich längst nicht mehr auf die bekannte Stereolithografie und Photopolymerisation, sondern werden durch neuere Verfahren wie das Laminieren (Selective Deposition Lamination, kurz „SDL“), den granularen Druck mit Pulver („3DP“), das Selektive Lasersintering („SLS“) oder Heatsintering („SHS“) ergänzt oder ersetzt. Hinzu gekommen sind u.a. auch Verfahren wie das Elektronenstrahlschmelzen (Electron Beam Melting, kurz „EBM“), die sog. Schmelzschichtung (Fused Deposition Melting, kurz „FDM“ bzw. Fused Filament Fabrication, kurz „FFF“), das sog. Stick Deposition Molding („SDM“) das Multi-Jet Modeling („MJM“) sowie Film Transfer Imaging („FTI“) und Digital Light Processing („DLP“). 

Was anfangs nur ein Thema für Computer-Magazine war, ist mittlerweile immer häufiger Gegenstand der Berichterstattung in der Tagespresse und mit den ersten Heimdruckern unter 500 Euro hat die Technologie endgültig die Verbraucher erreicht. 3D-Drucker werden in absehbarer Zeit jedermann die Herstellung von Gebrauchsgütern ermöglichen, die bislang Industrieunternehmen vorbehalten war und können damit Produktion und Vertrieb einer Vielzahl von Waren grundlegend verändern. Vielfach wird schon von der nächsten industriellen Revolution und einer Demokratisierung der Produktion gesprochen, die durch den 3D-Druck ermöglicht werden sollen. Wenn Gebrauchsgegenstände nicht mehr in Schwellenländern gefertigt werden und dann über lange Transportwege in die westlichen Industrienationen transportiert werden müssen, sondern vom Endverbraucher selbst produziert werden können, wird dies sicherlich weitreichende Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben und die Art und Weise, wie Waren produziert und vertrieben werden, nachhaltig ändern. Anstelle des fertigen Produkts muss dann nur noch die Druckdatei versandt werden, die übliche Supply Chain mit Zwischenhändlern kann weitgehend entfallen und lange Lieferzeiten oder ausverkaufte Artikel sind dann ebenfalls Vergangenheit. Neben diesen Vorteilen ermöglicht der 3D-Druck aber auch eine bislang unbekannte Individualisierung von Massenartikeln nach Kundenwunsch und die Anfertigung von Einzelstücken oder Kleinserien, die bislang aus Kostengründen nicht hergestellt werden konnten. Die Möglichkeiten sind tatsächlich nahezu endlos: Sie reichen vom Druck einfacher Haushaltsgegenstände über die Herstellung von Kleidungsstücken, Musikinstrumenten und Werkzeugen bis zu maßgeschneiderten Arzneimitteln, medizinischen Implantaten und sogar Organen.

Spätestens dann, wenn 3D-Druck nicht länger nur für das sog. Rapid Prototyping, sondern in der Produktion eingesetzt werden, stellen sich allerdings eine Fülle rechtlicher Fragen, deren Risikopotenzial oft noch verkannt wird. Unternehmen, die sich mit dem Gedanken tragen, additive Fertigungstechnologien selbst einzusetzen sollten zur Vermeidung bzw. Beschränkung ihrer Produkthaftung ebenso einen Rechtsanwalt hinzuziehen wie Hersteller von Markenartikeln, die neue Wege in der Bekämpfung von Plagiaten gehen müssen, die künftig jedermann in seinem Wohnzimmer herstellen kann. Die Anbieter der für den 3D-Druck benötigten CAD-Dateien müssen sich Gedanken darüber machen, ob ihre Druckbefehle dem Urheberrechtsschutz unterliegen oder ein Patent dafür beantragt werden kann. Die äußere Formgebung von Produkten kann zudem dem Markenschutz unterliegen oder Gegenstand eines vergleichsweise einfach und kostengünstig zu erlangenden Designschutzes sein. Anbieter und Anwender additiver Fertigungsverfahren profitieren dabei ebenso von der langjährigen Erfahrung von Dr. Andreas Leupold im gewerblichen Rechtsschutz wie die Urheber und Lieferanten der CAD-Druckdateien im STL, AMF und 3MF Format. Besondere (Haftungs-)Risiken ergeben sich auch bei der Herstellung von Schusswaffen aus dem 3D-Drucker und dem Anbieten der dafür benötigten Druckdateien. Das deutsche Waffenrecht regelt bislang nur die Herstellung und den Vertrieb von Waffen und Munition, nicht aber die Herstellung und den Vertrieb der Druckdateien und alltäglicher Druckmaterialien wie zum Waffendruck geeigneter Kunststoffe. Vor dem Einsatz von 3D-Druckern zur Waffenherstellung ist die Einholung rechtlicher Beratung gerade deshalb besonders geboten.

3D-Druck berührt viele Rechtsgebiete. Dr. Andreas Leupold berät Unternehmen bei den Herausforderungen des industriellen 3D-Drucks,  bei der Erstellung von Verträgen und Lizenzvereinbarungen rund um die additive Fertigung und vertritt Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im 3D-Druck. Dr. Andreas Leupold bietet Rechtsberatung im Bereich 3-D Druck von der sowohl die Hersteller von 3D-Druckern und Druckmaterialien als auch 3D-Druckdienstleister und die Betreiber von Plattformen für den Vertrieb von 3D-CAD Dateien profitieren können. Zu seinem Beratungsangebot zählt auch die Erstellung von Lizenzverträgen und Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen für den Erwerb bzw. Vertrieb von 3 D-Druckern, Druckmaterialien und Druckvorlagen. Bei der Verletzung von Marken und anderen Schutzrechten durch 3D-Drucke übernimmt er die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Rechteinhaber. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen ist er auch mit den Rechtsfragen vertraut, die sich den Betreibern von 3D Design Com-munities und Marktplätzen für 3D-Modelle bei der Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadensersatz stellen.

Die Kanzlei von Dr. Andreas Leupold wurde mehrfach für 3D Druck & Recht ausgezeichnet, zuletzt mit dem  Global Law Experts Award 3D Printing Law Firm of the Year in Germany 2017 und dem  Corporate Intl. Award 2017 3D Printing Sector Law Firm of the Year in Germany. Rechtsanwalt Dr. Andreas Leupold ist darüber hinaus Gründungsmitglied und Beirat des Industrienetzwerkes für 3D Druck Mobility goes Additive, das von der Deutschen Bahn ins Leben gerufen wurde. Er ist Herausgeber und Co-Autor des Handbuches 3D Printing: Recht, Wirtschaft & Technik des industriellen 3D-Drucks, dessen Vorwort von dem international anerkannten Experten für 3D-Druck Terry Wohlers von Wohlers Associates, Inc.  geschrieben wurde, an dem über 30 Experten aus der Industrie, z.B. von Unternehmen wie Airbus, Linde AG, Allianz, Deutsche Bahn und voestalpine sowie den Rechtswissenschaften, der Forschung und Technik mitgewirkt haben.  Er ist auch Herausgeber und Verfasser des Ratgebers 3D-Druck, Additive Fertigung und Rapid Manufacturing. 

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