Rechtsanwalt Dr. Andreas Leupold zur DSGVO in Computerwoche:
Empfindliche Geldbußen drohen
Wer sich jetzt schnellstens um die DSGVO kümmern sollte
19. April 2018
Von Dr. Andreas Leupold
Wenige Wochen vor Inkrafttreten der DS-GVO merken vor allem viele mittelständische Unternehmen, dass sie das Thema unterschätzt haben. Wo ist der Handlungsbedarf jetzt am größten?
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 die bisherigen nationalen Datenschutzgesetze ablösen. Personenbezogene Daten dürfen dann nur verarbeitet werden, soweit die DSGVO dies ausdrücklich gestattet. Einen Personenbezug haben dabei Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Dazu zählen nicht nur die Namen und Anschriften von Kunden, sondern auch ihre IP-Adressen. Bereits erteilte Einwilligungen sind nur dann eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie den Bedingungen der DSGVO entsprechen.
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