Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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Google erstattet Eltern mindestens 19 Million U.S. Dollar für in-game Käufe Minderjähriger

11. September 2014

Nach einer Presseerklärung der U.S. Federal Trade Commission (FTC) (http://www.ftc.gov/news-events/press-releases/2014/09/google-refund-consumers-least-19-million-settle-ftc-complaint-it) hat Google zugestimmt, Verbrauchern die Kosten für sog.  In-game Käufe zu erstatten, die ihrem Konto für Einkäufe ihrer Kinder belastet wurden. Mit der nunmehr erzielten Einigung wird ein Verfahren beigelegt, das nach Beschwerden der Eltern von der FTC eingeleitet worden war. Anlass der Beanstandung war vor allem der Umstand, dass Google in den von der FTC geprüften Spielen zwar vor der Belastung des Spielerkontos mit einer Pop-Up Box das Nutzerpasswort abgefragt, die Spieler aber nicht darüber informiert hatte, dass nach Eingabe des Passwortes 30 Minuten lang unbegrenzte In-Game Käufe getätigt werden konnten, ohne dass dazu die erneute Eingabe des Passwortes erforderlich war. Dies führte nach Angaben der FTC dazu, dass  nicht wenige Kinder mehrere hundert Dollar in Spielen ausgaben und ihre Eltern davon erst erfuhren, als sie einen Blick auf ihre Kontoauszüge warfen.

Die EU-Kommission hat erst kürzlich damit begonnen, die gemeinsame Position für In-app Käufe durchzusetzen, die sie im Dezember 2013 mit den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten verabschiedet hat (vgl. hierzu schon http://www.leupold-legal.com/de/news/2014/07/eu-kommission-und-mitgliedstaaten-verbessern-den-Verbraucherschutz-bei-onlinespielen.html). In Deutschland soll die nunmehr in § 312j BGB geregelte „Button-Lösung“ ungewollte Online-Käufe verhindern. Mehr zu den neuen Regeln, die Spieleanbieter nunmehr einzuhalten haben und zu den Hintergründen gibt es in der englischen Fassung dieses Beitrages zu lesen.

 

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