Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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Vertragsrecht & Lizenzen

Für die von Dr. Andreas Leupold vertretenen Unternehmen aus den Branchen Informationstechnologie & E-Commerce, Medien, Unterhaltung & Kommunikation, der Luxus- und Konsumgüterindustrie, Flugzeugindustrie sowie dem Gaming, Sportwetten und Glücksspielsektor hängt der wirtschaftliche Erfolg nicht nur von innovativen Ideen und einer flexiblen Marktstrategie ab, sondern auch von der richtigen Gestaltung der für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderlichen Verträge und Lizenzvereinbarungen. Der Verlust geistigen Eigentums oder eingeführter Produktnamen sowie Abmahnungen durch Wettbewerber und unnötige Gerichts-verfahren zählen zu den größten Hindernissen bei der Erschließung neuer Märkte und Kunden durch international agierende Unternehmen und Konzerne. Deshalb gehören die möglichst frühzeitige Einholung von Rechtsrat zur Abwehr und Verteidigung gewerblicher Schutzrechte heute ebenso zu einer vorausschauenden Unternehmensführung wie ein unternehmensweit einheitliches Vertragsmanagement.

Durch die Kombination seines im IT-Recht, Medienrecht sowie Gaming/Sportwetten und Glücksspielrecht gewonnenen Erfahrungs- und Praxiswissens, der langjährigen Prozessvertretung einer der größten Auktionsplattformen im Internet und der über 15 Jahre währenden Vertretung eines Worldplayers der Automobilwelt weiß Dr. Andreas Leupold um die besonderen Anforderungen, denen Lizenz- und Vertriebsverträge in unterschiedlichen Industrien gerecht werden müssen. Von der daraus resultierenden branchenübergreifenden Sichtweise profitieren seine Mandanten bei der Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen aller Art aber auch bei der Prozessvertretung zur Abwehr von Rechtsverletzungen und Lizenzverstößen, wie sie etwa von Franchisenehmern oder anderen Vertriebsmittlern und Lizenznehmern begangen werden.

Sein über Jahre erworbenes Praxiswissen aus der rechtlichen Beratung weltweit führender IT-Unternehmen kommt besonders zum Tragen bei der Erstellung von Endnutzerlizenzverträgen (EULA´s), Projektverträgen, Lizenz- und Vertriebs-verträgen, OEM-Verträgen für Soft- und Hardware, bei der Einräumung ausschließlicher und nicht-ausschließlicher (einfacher) Schutzrechtslizenzen, Software und Hardwarelizenzen, Alleinlizenzen, Betriebslizenzen, gesetzlicher Lizenzen zur Erstellung von Privatkopien, beim Abschluss von Softwarelizenz-verträgen auch für Freeware, der Einräumung von BSD-Lizenzen, Client Access Lizenzen (CAL), Einzel- und Mehrfachlizenzen im dualen Lizenzsystem, bei der Erstellung von Lizenzschlüsselverträgen zur Vereinfachung der automatisierten Softwareverteilung, der Einräumung und dem Erwerb von Volumenlizenzen, Standortlizenzen, Unternehmenslizenzen, Pay-per-Use- Lizenzen, Software as a Service (SaaS)-Lizenzen, Token-Based Lizenzen, Open Source Lizenzen, Upgrade-Lizenzen, Downgrade-Lizenzen, Update–Lizenzen, AddOn-Lizenzen, Cross-Upgrade–Lizenzen, Concurrent-User-Lizenzen und Medienlizenzen für auf Datenträgern gespeicherte Software, Open Source-Software-Lizenzen, Copyleft-Lizenzen und Creative-Commons-Lizenzen, bei der Aus- und Ein-Lizenzierung von Software und beim Abschluss nationaler sowie internationaler Technologie-transferverträge. Dr. Andreas Leupold hat rund 20 Jahre Erfahrung mit Lizenzverträgen, Projektverträgen, Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen, Outsourcing-Verträgen, Kooperationsverträgen, Unterlassungsverträgen, Merchan-dising-Lizenzverträgen und in der Erstellung von Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für den Vertrieb urheberrechtlich und/ oder patentrechtlich geschützter Produkte. Die Praxiserfahrung von Dr. Andreas Leupold aus der Zusammenarbeit mit internationalen IT-Unternehmen kommt seinen Mandanten aber auch bei der Gestaltung von Software und Hardware-Leasing-Verträgen, Joint Venture-Verträgen, Eigenhändlerverträgen, Vertriebsverträgen/ Distributionsverträgen, Marketingverträgen, Value-Added Reseller (VAR) Verträgen und Independent Software Vendor (ISV)-Verträgen zu Gute.

Angesichts der Verpflichtung der Unternehmensleitung zur Implementierung eines vorausschauenden Risikomanagements ist auch der von Dr. Andreas Leupold angebotene Compliance Check beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Software im Unternehmen, ebenso bedeutsam wie ein nachhaltiges Lizenzmanagement und eine regelmäßige Lizenzunter- /Überdeckungsprüfung im Rahmen eines Software Asset Managements. Zur Vermeidung kostenintensiver Nachlizenzierungen berät Dr. Andreas Leupold seien Mandanten auch bei Fragen nach der Erschöpfung des Verbreitungsrechtes und dem Einsatz von Gebrauchtsoftware.

Bei der Nutzung urheberechtlich geschützter Werke im Internet und in den „klassischen“ Medien werden die Vergütungsansprüche der Autoren in der Regel von Verwertungsgesellschaften wie der VG-Wort, der VGF und der GEMA durchgesetzt. Werden Inhalte ungeprüft benutzt, so kann dies kostenintensive Abmahnungen zur Folge haben. Dr. Andreas Leupold unterstützt Unternehmen, die urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich verbreiten oder zugänglich machen möchten, bei der Lizenzierung der dafür benötigten Nutzungsrechte.

Verfilmungsverträge, Synchronisationsverträge und Distributionsverträge für urheberrechtlich geschützte Werke regeln heute die multimediale Auswertung der damit eingeräumten Rechte in allen erdenklichen Vertriebskanälen. Aufgrund seiner langjährigen Arbeit für namhafte Unternehmen aus der Film- und Fernsehindustrie verfügt Dr. Andreas Leupold auch in diesem Bereich über ein fundiertes Praxiswissen. Wegen der fortschreitenden Digitalisierung der Medieninhalte und Vertriebswege machen sich dabei seine über viele Jahre erworbenen Kenntnisse im IT-Recht besonders bezahlt und ermöglichen ihm die (vertrags-)rechtliche Absicherung und Verteidigung innovativer Lizenz- und Monetarisierungsmodelle in einer sich ständig wandelnden Medienlandschaft, die sowohl für etablierte Marktteilnehmer als auch Newcomer neue Chancen für die Erschließung neuer Märkte und Kundenkreise bietet.
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