Medienrecht und Entertainmentrecht
Dr. Andreas Leupold LL.M. wurde auf Empfehlung seiner Berufskollegen in The Best Lawyers® in Germany” 2013 für Medienrecht und IT-Recht in Deutschland aufgenommen (Copyright 2012 by Woodward/White, Inc., of Aiken, SC).
Zu den Mandanten, die von Herrn Dr. Andreas Leupold als Anwalt vertreten werden, zählen weltweit führende Filmstudios, Mediengruppen und Unternehmen aus der Unterhaltungsindustrie. Seit rund 20 Jahren bietet Dr. Andreas Leupold Rechtsberatung für Filmstudios, Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften, Fernsehsender, Filmvertriebsgesellschaften, Zeitschriften-, Zeitungs- und Buchverlage, Filmverleiher, Merchandisingunternehmen, Musikproduktionsfirmen, Musik Labels und Plattenfirmen, Computeranimationsstudios, Zeichentrickstudios, Synchronisationsstudios, Videostreaminganbieter, Musikstreamingdienstleister, Schauspielagenturen, DVD und Blu-Ray-Vertriebsgesellschaften, Online-Videotheken, E-Book-Distributoren, Online-Musikdienste, Radiosender, Rundfunksender, sowie Internet-Content-Provider. Dr. Andreas Leupold hat nicht nur für große Hollywood Studios Verträge erstellt, sondern hat sich für auch deutsche Autoren und Produzenten als Anwalt engagiert. So hat er den Schöpfer verschiedener Comicfiguren, die weit über Deutschland hinaus einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt haben, beraten und bei der Auswertung der in anderen Ländern beliebten Figuren unterstützt.
Damit die hohen Investitionen der Medienhäuser und der Arbeitseinsatz der Kreativen unter den sich ständig ändernden technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den erwünschten ROI erzielen, bedarf es eines lösungsorientierten und leicht umsetzbaren Beratungsansatzes. Im Medienrecht, Filmrecht, Fernsehrecht, Verlagsrecht, Musik- und Fotorecht macht sich dabei aufgrund der Ablösung analoger Technik durch digitale Inhalte und Übertragungswege das von Dr. Andreas Leupold im IT-Recht erworbene Praxiswissen besonders bezahlt.
Rechtssichere und interessengerechte Verträge sind Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Produktion und Distribution aller Medien. Dr. Andreas Leupold verfügt über die einschlägige Branchenkenntnis zur Erstellung unterschriftsreifer Weltvertriebsverträge, Film- und Fernsehproduktions- sowie Verleihverträge, Verträge über Auftragsproduktionen, Verfilmungsverträge, Synchronisations- und Voice-Over Verträge, Video-Erst und -Zweitauswertungsverträge, Merchandising-Lizenzverträge, Computer-generated Imaging-Verträge, Verträge für Stop-Motion- und Go Motion Filme, Drehbuchverträge, Künstler- und Schauspielerverträge sowie Musikrechte-Verträge. Außerdem unterstützt er seine Mandanten beim Abschluss von Verlagsverträgen, Verträgen über die Auswertung von Musik- und Sprachwerken, im Bereich des Titelschutzes, des Digitalen Rechte-Managements (Digital Rights Management), bei der rechtlichen Absicherung neuer Erwerbsmodelle und der Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Mit seiner langjährigen Praxiserfahrung als Rechtsanwalt im IT-Recht, Medien-Recht sowie Gaming-und Glücksspielrecht bietet Dr. Andreas Leupold eine an den besonderen Erfordernissen der Multimedialität und Trimedialität ausgerichtete und vom Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge geprägte Rechtsberatung, von der seine Mandanten in allen Vertriebskanälen profitieren.
- Exposé, Treatment und Drehbuchverträge
- Film- und Fernsehproduktionsverträge
- Verfilmungsverträge
- Synchronisationsverträge
- Schauspielerverträge
- Kinoverleihverträge
- DVD Zweitauswertungsverträge
- Internetstreaming-Verträge
- Weltvertriebsverträge
- Merchandising-Lizenzverträge
- Musikrechteverträge
- Verlagsverträge