Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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EU-Datenschutzgrundverordnung nimmt an Fahrt auf

16. Dezember 2015

Gestern Abend haben sich die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Ministerrat auf eine von ihnen akzeptierte Fassung der Datenschutzgrundverordnung (GVO) verständigt. Der Entwurf soll noch in dieser Woche den Vertretern der Mitgliedstaaten sowie dem Innen- und Justizausschuss vorgelegt werden. Wird er bestätigt, kann die finale Abstimmung im Europäischen Parlament und Ministerrat voraussichtlich noch im ersten Quartal 2016 erfolgen. Mit Inkrafttreten der GVO nach einer Übergangszeit werden die nationalen Datenschutzregelungen durch unmittelbar anwendbares Europäisches Recht ersetzt werden, das keiner Umsetzung durch die Mitgliedstaaten mehr bedarf. Der damit geschaffene neue Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten hat für Unternehmen den Vorteil, sich nicht mehr an einer Vielzahl immer noch unterschiedlicher Datenschutzgesetze ausrichten zu müssen, bringt allerdings auch empfindliche Strafen im Falle der Nichtbeachtung mit sich, die bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Wer personenbezogene Kunden- und/oder Mitarbeiterdaten verarbeitet, sollte deshalb nicht mehr länger damit warten, seine Datenschutzrichtlinien einer genauen Überprüfung zu unterziehen und sich auf die geänderten Anforderungen der Datenschutz-Compliance vorzubereiten.

 Dr. Andreas Leupold, LL. M.(UT), Rechtsanwalt, www.leupold-legal.com

 

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