Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
Deutsch
English
Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
Best Lawyers® 2023 Germany

Entwurf eines eHealth Gesetzes bleibt hinter den Erwartungen zurück

20. Januar 2015

Angekündigt war er schon für 2014, vorgelegt wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (umgangssprachlich auch als „eHealth Gesetz“ bezeichnet) dann aber doch erst im Januar 2015. Obgleich die Diskussion um den Entwurf gerade erst begonnen hat, lässt sich jetzt schon sagen, dass der Entwurf die hochgesteckten Erwartungen die Mediziner, Datenschützer und Industrieverbände an ein solches Gesetz gestellt haben, nicht erfüllt. Im Wesentlichen beschränkt sich der nun auch im Internet abrufbare Entwurf (https://netzpolitik.org/2015/referentenentwurf-eines-gesetzes-fuer-sichere-digitale-kommunikation-und-anwendungen-im-gesundheitswesen/) darauf, „die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte“ voranzutreiben und die Errichtung einer Telematikinfrastruktur für niedergelassene Ärzte, Krankenversicherungen und Kliniken zu beschleunigen. Erreicht werden soll dies durch Änderungen des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V). Die Änderung oder Ergänzung anderer Gesetze oder gar die Einführung neuer Regelungen in einem eigenen e-Health Gesetz sieht der Entwurf nicht vor. Enttäuscht zeigten sich insbesondere die Datenschützer. So monierte der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Thilo Weichert, dass der Entwurf die Bedürfnisse der Patienten nach Transparenz und Vertraulichkeit völlig aus dem Blick verliere und wesentliche Aspekte wie die Nutzung von Big Data und die Einschaltung externer Dienstleister im Gesundheitswesen nicht regele (https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/861-E-Health-Gesetzentwurf-ist-fuer-ULD-enttaeuschend.html). Tatsächlich beschränkt sich der Entwurf im Bereich des Datenschutzes auf die Feststellung, die Gesellschaft für Telematik habe die Interessen von Patientinnen und Patienten zu wahren und die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) sieht deshalb die Gefahr einer renditeorientierten Nutzung von Patientendaten, die heute schon als Währung in der Gesundheitsindustrie gehandelt werde (http://www.freie-aerzteschaft.de/content/articles/1021/1022/index.html?catid=1022&artid=153842&topid=1021&nosum=1). Der Branchenverband BITKOM hat den Referentenentwurf zumindest als einen Schritt in die richtige Richtung bewertet, zugleich aber das Fahlen einer einheitlichen Netzes für das Gesundheitswesen und die Einführung sog. Medikationspläne in Papierform kritisiert (http://www.bitkom.org/de/presse/8477_81221.aspx).

 

Zurück zur Übersicht

TOP