Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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Online-Glücksspiele: Kommission empfiehlt Grundsätze für wirksamen Verbraucherschutz

15. August 2014

Die Europäische Kommission hat heute eine Empfehlung über Online-Glücksspiele angenommen. Darin fordert sie die Mitgliedstaaten auf, durch die Annahme von Grundsätzen für Online-Glücksspieldienstleistungen und verantwortungsvolle Werbe‑ und Sponsoringpraktiken für ein hohes Maß an Schutz für Verbraucher, Spieler und Minderjährige zu sorgen. Ziel ist es, die Gesundheit zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen, die durch zwanghaftes oder übermäßiges Spielen entstehen können, so gering wie möglich zu halten.

„Die heutige Empfehlung ist ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans 2012 der Kommission über Online-Glücksspiele,“ so Michel Barnier, der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Vizepräsident der Kommission. „Wir müssen alle Bürger, und insbesondere unsere Kinder, vor den Risiken des Glücksspiels schützen. Nun ist es an den Mitgliedstaaten sowie an den Glücksspielbetreibern, in diesem schnell wachsenden digitalen Sektor das von uns angestrebte hohe Verbraucherschutzniveau in der EU sicherzustellen.“

Die Empfehlung


Die Empfehlung der Kommission enthält eine Reihe von Grundsätzen für das Glücksspiel, die die Mitgliedstaaten in ihre Vorschriften übernehmen sollen:

  • Für Glücksspiel-Websites sollen Basisinformationen vorgeschrieben werden, insbesondere um die Verbraucher ausreichend über die einschlägigen Risiken aufzuklären. Ferner soll für eine verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation (Werbung und Sponsoring) gesorgt werden.
  • Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu Online-Glücksspielen haben und dass die entsprechenden Vorschriften gewährleisten, dass Minderjährige so wenig wie möglich mit Glücksspielen – beispielsweise durch Glücksspielwerbung oder -reklame in Form von Anzeigen oder Rundfunkbeiträgen – in Kontakt kommen.
  • Es sollte ein Registrierungsverfahren zur Einrichtung von Spielerkonten geben, so dass Verbraucher Alter und Identität angeben und Betreiber diese Angaben überprüfen müssen. Dies sollte es den Betreibern auch ermöglichen, das Spielerverhalten zu verfolgen und, wenn nötig, einzuschreiten.
  • Glücksspieler sollten präventiv Kontrollmechanismen an die Hand bekommen, beispielsweise die Möglichkeit, bereits bei der Registrierung Ausgabenlimits für das Glücksspiel festzusetzen, während des Spiels Informationen über Gewinne und Verluste zu erhalten und das Spiel zeitlich zu beschränken.
  • Die Spieler sollten Zugang zu Beratungsstellen haben, die sie im Hinblick auf ihr Spielverhalten unterstützen. Auch sollten sie sich problemlos selbst den Zugang zu Glücksspiel-Websites sperren können.
  • Werbung und Sponsoring für Online-Glücksspieldienste sollten transparenter sein und mehr soziale Verantwortung zeigen. So sollten keine falschen Versprechungen über Gewinnchancen gemacht und Verbraucher nicht zu Online-Glücksspielen gedrängt werden. Auch sollte nicht suggeriert werden, dass sich durch das Spiel soziale, berufliche, persönliche oder finanzielle Probleme lösen lassen.
  • Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Mitarbeiter von Online-Glücksspielbetreibern, die in Kontakt zu den Spielern stehen, im Hinblick auf das Erkennen von problematischem Spielverhalten und den geeigneten Umgang mit den Spielern geschult werden.

Die Mitgliedstaaten sollten zudem Aufklärungskampagnen über das Glücksspiel und seine Risiken durchführen und Daten über die Einrichtung und Schließung von Spielerkonten und über Verstöße gegen die Vorschriften über die kommerzielle Kommunikation erfassen. Ferner werden die Mitgliedstaaten angehalten, Regulierungsstellen zu benennen, die die Umsetzung der Empfehlung unabhängig überwachen.

Hintergrund


Die Empfehlung wurde in dem am 23. Oktober 2012 angenommenen Aktionsplan der Kommission „Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel“ (IP/12/1135 und MEMO/12/798) bereits angekündigt.

Mit der rasanten Entwicklung der Online-Technologie und der Verbreitung von Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und digitalem Fernsehen wachsen auch Angebot und Nutzung der Online-Glücksspieldienste in Europa. Fast sieben Millionen Verbraucher nutzen Online-Glücksspieldienste in der EU, der Weltmarktanteil der EU für Online-Glücksspiele beläuft sich auf 45 %.

Die meisten Menschen in der EU, die an Online-Glücksspielen teilnehmen, sehen darin eine Freizeitbeschäftigung. Das Glücksspiel birgt jedoch eine Reihe von Risiken: Schätzungen zufolge leiden zwischen 0,1 und 0,8 % der Erwachsenen an einer Glücksspielstörung, und bei weiteren 0,1 – 2,2 % ist ein potenziell problematisches Spielverhalten zu beobachten. Glücksspiele werden dann zu einem Problem, wenn sie nicht mehr der reinen Unterhaltung dienen, sondern zur Sucht werden. Auch sind Kinder und Jugendliche in zunehmendem Maße gefährdet, da sie das Internet immer mehr zu Informations- oder Unterhaltungszwecken nutzen und leicht mit Glücksspiel-Werbung und ‑Websites in Kontakt kommen. Daher bedarf es präventiver Maßnahmen, um den potenziellen Schaden so gering wie möglich zu halten und sicherzustellen, dass Online-Glücksspiele in verantwortlicher Weise angeboten und beworben werden.

Gleichzeitig überarbeiten mehrere Mitgliedstaaten derzeit ihre einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Empfehlung sollte ihnen als Richtschnur dienen.

Nächste Schritte: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Kommission 18 Monate nach Veröffentlichung der Empfehlung im Amtsblatt der Europäischen Union über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten. 30 Monate nach der Veröffentlichung wird die Kommission die Maßnahmen bewerten.

Weitere Informationen:

Der Empfehlung sind eine Folgenabschätzung und eine Verhaltensstudie zum Glücksspiel und zu den einschlägigen Verbraucherschutzmaßnahmen beigefügt. Die Dokumente können auf folgender Website abgerufen werden: http://ec.europa.eu/internal_market/gambling/initiatives/index_en.htm#recommendation

Weitere Informationen können der Presseerklärung der EU Kommission entnommen werden: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-828_de.htm

 

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