Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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EU Kommission und Mitgliedstaaten verbessern den Verbraucherschutz bei Onlinespielen

25. Juli 2014

Anders als Casino-Spiele und Sportwetten unterliegen sog. Free to Play Games, also Online Spiele, die eine kostenlose Teilnahme zulassen und keinen geldwerten Einsatz erfordern, in der EU keiner besonderen Regulierung. Wie die aktuelle Initiative der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten zeigt, besteht dafür aber auch kein Bedürfnis, da Onlinespiele ohnehin nicht gegen nationales Wettbewerbsrecht und die Mindeststandards verstoßen dürfen, auf die sich die nationalen Verbraucherschutzbehörden im sog. CPC-Netzwerk bereits im vergangenen Jahr geeinigt haben.  Google hat bereits zugesagt, die Standards umzusetzen und andere Anbieter werden ebenfalls die notwendigen Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen dass
  • es bei Spielen, die als „free“ bzw. „kostenlos“ beworben werden keine Irreführung der Verbraucher hinsichtlich der wahren Kosten gibt,
  • die Spiele Kinder nicht direkt dazu auffordern, Produkte zu kaufen oder Erwachsene zu überreden, die Produkte für sie zu kaufen.
  • die Verbraucher über die Zahlungsmodalitäten angemessen informiert werden und Geldbeträge nicht per Voreinstellung ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers abgebucht werden,
  • die Anbieter eine E-Mail-Adresse angeben, die die Verbraucher für Fragen oder Beschwerden nutzen können.
Weitere Informationen können der Presseerklärung der EU Kommission entnommen werden:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-847_de.htm

 

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