Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Leupold Legal
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Dr. Andreas Leupold LL. M. (UT)
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
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Gamingrecht

Die Games-Branche ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Nach einer aktuellen Studie des G.A.M.E-Verbandes ist Deutschland in Europa der größte Gaming-Markt und generiert ca. 5,5% des Weltumsatzes in diesem Sektor. Mit einem Gesamtumsatz von circa 2,6 Milliarden Euro ist die Zukunftsträchtigkeit des Spiele-Marktes nicht zu übersehen. Videospiele sind in den letzten Jahren in Deutschland enorm populär geworden. Einen erheblichen Anteil hat daran das sogenannte „Social Gaming“, z.B. auf Facebook, aber auch das Spielen auf Smartphones. Wie zuvor der PC-und Mobiltelefonmarkt zeichnet sich auch der Gamingmarkt durch innovative Produkte aus, die längst nicht mehr nur von Jugendlichen konsumiert werden.

Der einsame Videospieler der Vergangenheit ist fast verschwunden. Der Gamer benutzt heute zum Spielen die ganze Bandbreite verfügbarer Endgeräte und spielt meist online seien es - Konsolenspiele, ebenso wie Tablet-, Smartphone- und PC-Spiele online.  Das Teilen der Spielerlebnisse mit anderen Spielern („Let’s Play“) wird immer populärer. Die mit Onlinespielen erzielten Umsätze machen mittlerweile rund 50% des Gaming-Marktes in Deutschland aus. Täglich begegnen sich immer mehr Spieler auf den simulierten Spielwiesen im Internet. Auch die Multi-User-Computerspiele- und Videospiele für die etablierten Spielsysteme, wie beispielsweise Xbox Live, Playstation Home, Steam oder Origin bieten als Internetspiele ganz neue Möglichkeiten der interaktiven Kommunikation.  Und mit größeren Bildschirmen auf aktuellen Smartphones und anderen „Handhelds“ wird ein Spielerlebnis möglich, dass es früher nur auf dem PC gab. Mit diesem Wachstum des „Digital Gaming“ entwickelt sich aber auch das Gamingrecht, das noch kein eigenständiges Rechtsgebiet darstellt.  Gamingrecht vereint die verschiedensten Rechtsgebiete, z.B. Urheberrecht, Softwarerecht, Lizenzrecht, Markenrecht, Internetrecht, Verlagsrecht und mit dem Einzug der kinoähnlichen Produktionen für Konsolenspiele in zunehmendem Maße auch das Medienrecht. Neue Fragen wirft zudem die nicht nur in Free-to-play Spielen anzutreffende In-Game-Werbung auf, mit der zielgruppengerechte, auf Spielerprofile zugeschnittene Werbung in das Spielgeschehen eingeblendet werden kann und die inzwischen fester Bestandteil der Mobile Games. Mit dem schnellen Wachstum der Spiele-Branche und ihrer  Ausbreitung in neuen Medien werden immer neue Rechtsfragen aufgeworfen, die vorbeugend geklärt werden müssen, um der Vermarktung behindernden Rechtsstreitigkeiten bestmöglich vorzubeugen.

In diesem hochkreativen Bereich ist die Zusammenarbeit der Spiele-Entwickler und Publisher für den Geschäftserfolg von ausschlaggebender Bedeutung. Dem Datenschutz und insbesondere der in-game Erhebung personenbezogener Spielerdaten kommt schon jetzt wachsende Bedeutung zu, die mit dem Inkrafttreten der EU-Datengrundschutzverordnung noch weiter zunehmen wird. Zugleich sind aber auch die für eine weltweite Auswertung der Spiele benötigten Rechte an den Werken Dritter zu sichern, die -wie etwa Musikwerke- in die Spiele eingebunden werden. Nicht weniger wichtig ist  die Regelung der den Spielern eingeräumten Rechte in möglichst abmahnsicheren und gerichtsfesten EULAs (End-User License Agreements). Hier kommt es nicht nur auf Praxiserfahrung im richtigen Umgang mit den Bestimmungen des Jugendschutzes und der Verbraucherrechte an, sondern darauf, neue Ansätze zur Regulierung von Spieleangeboten und die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung  im Auge zu behalten.

Für seine Arbeit im Gamingrecht wurde Dr. Andreas Leupold LL.M. im Jahr 2014 mit dem Corp. Intl. Global Awards Winner of the Year Award 2014 Gaming Law Firm of the Year Germany ausgezeichnet.
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